Taxi fahren oder Taxiunternehmen gründen in SH
Taxi fahren oder ein Taxiunternehmen gründen in Schleswig-Holstein – Ein Schritt-für-Schritt-Guide
Wenn du als Taxifahrer unterwegs sein oder selbst ein Taxiunternehmen gründen möchtest, brauchst du mehr als nur ein Fahrzeug und die Lust, auf der Straße unterwegs zu sein. Der Weg in den Beruf ist klar geregelt, und wer die wichtigsten Punkte kennt, fährt definitiv besser. Hier zeige ich dir, was du benötigst, was erlaubt ist – und was nicht.

Genehmigung für Taxiunternehmen
Bevor du dein erstes Taxi an den Start bringst, benötigst du eine offizielle Erlaubnis, die du bei der Verkehrsbehörde deiner Stadt oder deines Landkreises beantragen musst.
Wichtige Voraussetzungen:
- Nachweis der fachlichen Eignung (Fachkundeprüfung bei der IHK)
- Persönliche Zuverlässigkeit (z. B. Führungszeugnis)
- Finanzielle Leistungsfähigkeit (z. B. Kontoauszüge, Eigenkapitalnachweis)
- Gewerbeanmeldung bei der Stadt/Gemeinde
Ohne diese Genehmigung darfst du nicht im öffentlichen Personentransport tätig werden. Es ist unerlässlich, dass alle Anforderungen erfüllt sind, bevor du den Betrieb aufnimmst.
Die Fachkundeprüfung
Viele unterschätzen die Fachkundeprüfung, aber ohne sie bekommst du keine Betriebserlaubnis. Diese Prüfung wird bei der IHK Schleswig-Holstein abgelegt.
Prüfungsinhalte:
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- BOKraft (Betriebsordnung für Kraftfahrunternehmen)
- Tarif- und Beförderungsrecht
- Arbeitsrecht und Unternehmensführung
- Sicherheit und Unfallverhütung
Tipp: Du kannst dich auf die Prüfung durch Vorbereitungskurse online oder direkt bei der IHK vorbereiten.

Voraussetzungen für Fahrer
Nicht nur Unternehmer, sondern auch Fahrer benötigen eine besondere Berechtigung – die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF).
Du brauchst:
- Mindestalter: 21 Jahre
- Führerschein Klasse B seit mindestens 2 Jahren
- Ärztliche Untersuchung inklusive Sehtest
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Beantragung bei deiner Führerscheinstelle
Ohne die FzF darfst du keine Personen gegen Entgelt befördern – auch nicht gelegentlich. Die FzF ist somit eine wichtige Voraussetzung, um legal als Taxifahrer arbeiten zu können.
Anforderungen an das Fahrzeug
Ein Taxi ist kein normales Auto und muss bestimmten Vorgaben entsprechen. Dies dient der Sicherheit der Fahrgäste und der Transparenz des Betriebes.
Vorgeschrieben sind:
- Farbe: Elfenbein (RAL 1015)
- Taxameter (Fahrpreisanzeiger)
- Dachschild mit „Taxi“ (beleuchtet)
- Ordnungsnummer, innen und außen sichtbar
- Alarmanlage & Trennschutz (empfohlen oder je nach Ort vorgeschrieben)
- Diese Anforderungen sorgen für Sicherheit, Erkennbarkeit und
- Transparenz im Fahrbetrieb, sodass sich Fahrgäste immer sicher fühlen können.
Tarifbindung & Beförderungspflicht
Als Taxifahrer bist du an die lokale Taxiordnung gebunden – und hast nicht immer die freie Wahl. Es gibt klare Regelungen, die du beachten musst.
Wichtig zu wissen:
- Beförderungspflicht: Du darfst Fahrgäste nur bei triftigem Grund abweisen.
- Festpreise: Diese werden vom Unternehmer festgelegt und gelten für bestimmte Fahrten.
- Taxameterpflicht: Die Abrechnung muss über das Taxameter erfolgen.
- Pflichtfahrgebiet: Innerhalb des festgelegten Gebiets gelten die städtischen Vorgaben zu 100%.
Diese Regeln sind besonders wichtig, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und faire Bedingungen für alle Fahrgäste zu gewährleisten.
Fazit:
Taxi fahren oder ein Taxiunternehmen in Schleswig-Holstein zu gründen, ist kein Selbstläufer – aber auch kein unlösbares Problem. Wenn du dich an die Vorgaben hältst, die notwendigen Nachweise besorgst und dein Fahrzeug korrekt ausstattest, kannst du erfolgreich und legal tätig werden. Ob als Nebenjob, Hauptgewerbe oder Familiensache: Mit Klarheit über Regeln und Pflichten bist du auf der sicheren Spur, und deinem Erfolg steht nichts mehr im Weg.